Gefördert wird die Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Niederösterreich
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung:
Eine im Zuge der Sanierung vom Eigenheim neu errichtet PV-Anlage wirkt sich positiv auf die Höhe des Gesamtzuschusses aus. Gefördert werden Gebäude/Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Wohnnutzfläche. Pro Wohnung werden bis zu 130 m² Wohnnutzfläche anerkannt.
Die Sanierung MIT Energieausweis wird empfohlen, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung geplant ist. Hier stehen Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen im Vordergrund, die zu einem deutlich verbesserten Heiz- und Gesamtenergiebedarf führen.
Die Sanierung OHNE Energieausweis bietet sich an für Einzelmaßnahmen, wie bspw. Dachsanierung, Heizungstausch oder auch Fenster- bwz. Außentürtausch.
Basis für die Ermittlung des Förderzuschusses sind die förderbaren Sanierungskosten. Diese werden anhand eines Punktesystems errechnet.
Förderart: Annuitätenzuschuss für 10 Jahre
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: keine Grenze
Maximale Förderung: individuell
Wohnbauförderung Eigenheim:
Neuerrichtung einer PV-Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheimes sowie dem Ersterwerb eines Reihenhauses. Die Höhe des gesamten Förderungsdarlehens ergibt sich aus einem Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise. Eine PV-Anlage kann sich positiv in diesem Punktesystem auswirken. Zur Verfügung stehen zwei Fördervarianten.
Förderart: Darlehen (1 % jährlich im Nachhinein verzinst, Laufzeit 27,5 oder 34,5 Jahre)
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: keine Grenze
Maximale Förderung: individuell
Kärnten
Photovoltaikanlagen Wohnbau:
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Reihenhäusern) und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie die Erweiterung von bestehenden Analgaben bis zu den max. Fördersätzen.
Pro Antragsteller*in und pro Wohneinheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderantrag gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene PV-Anlage mit einer separaten Zählpunktnummer errichtet wird.
Förderwürdig sind die Kosten für:
- Material (PV-Module, Wechselrichter, Installationsmaterial);
- Montage des genannten Materials;
- Planungskosten.
Nicht förderfähig sind:
- Inselanlagen;
- PV-Anlagen von Wohnobjekten (Wohneinheiten), die nicht ständig (als Hauptwohnsitz) genutzt werden;
- gebrauchte PV-Module;
- Kosten für Antragseinreichungen;
- bauliche Maßnahmen.
Maximale Förderung
€ 480/kWp bzw. € 4.800 für max. 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern und € 2.400 für max. 5 kWp/Wohneinheit bei Wohnobjekten ab 3 Wohneinheiten
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: 10 kWp
Stromspeicher für Photovoltaikanlagen:
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen (Neuerrichtung + Erweiterung). Ausgenommen von der Förderung sind Bleispeicher. Die Förderung ist auf ein Speichersystem/PV-Anlage und Gebäude beschränkt. Das Gebäude kann privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich oder durch Vereine genutzt werden, wobei eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstroms des Stromspeichers und der PV-Anlage gewährleistet sein muss.
Nicht förderfähig sind:
- PV-Speicher von PV-Inselanlagen (z.B. Anlagen von Almhütten);
- PV-Speicher von Wohnobjekten, die nicht ständig (als Hauptwohnsitz) bewohnt werden;
- gebrauchte PV-Stromspeicher.
Förderbare Anlagegröße Speicher:
- bis 10 kWh
- bei Erweiterung: Bestand + Erweiterung max. 10 kWh
Maximale Förderung: € 350/kWh
Burgenland
Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser:
Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen. Die Kombination mit einer PV-Anlage, die nachweislich einen Jahresertrag von mind. 1.000 kWh Strom produziert, führt dabei zu einem Förderbonus.
Maximale Förderung
- Warmwasserwärmepumpe + vorhandene PV-Anlage: € 200 PV-Bonus
- Wärmepumpe + gleichzeitige Errichtung einer PV-Anlage: € 500 PV-Bonus
Förderung von Stromspeichersystemen sowie netzgeführter Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis:
Gefördert wird
- die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis.
- die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis in Verbindung mit einem Stromspeichersystem.
- die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem.
- die Erweiterung des Leistungsbereichs bestehender PV-Anlagen bzw. Stromspeichersysteme.
Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Die PV-Anlage kann freistehend oder auf Dachanlagen oder anderen techn. Möglichkeiten ausgeführt werden, muss sich jedoch auf dem Grundstück auf dem das zu versorgende förderbare Wohnobjekt steht befinden.
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage:
- 20 kWp
- bei Erweiterung: Bestand + Erweiterung max. 20 kWp
Förderbare Anlagegröße Speicher:
- bis 20 kWh
- bei Erweiterung: Bestand + Erweiterung max. 20 kWh
Maximale Förderung
- 30% der förderfähigen Kosten; max. € 275/kWp (PV)
- 30% der förderfähigen Kosten; max. € 275/kWh (Speicher)
Kombinationsbonus für gleichzeitige Errichtung einer Wärmepumpe: € 500
Ein wertvoller Beitrag zur Energiewende
Mit diesen Maßnahmen wird der Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich weiter vorangetrieben, was einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leistet. Die Nullsteuersatzregelung sowie die Vielzahl regionaler Förderungen machen es noch einfacher und attraktiver, in nachhaltige Solarenergie zu investieren und so die individuellen Stromkosten zu senken.
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Stand: Juli 2024
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich, Photovoltaic Austria