Kategorie:

PV-Anlage
Soly Blog

Keine MwSt. auf Photovoltaikanlagen in Österreich

Wussten Sie, dass zurzeit keine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Photovoltaikanlagen in Österreich anfällt?

Seit 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich ein einfacheres System zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Bestimmte PV-Anlagen und dazugehörige Speicher sind mehrwertsteuerfrei, und alle Bundesländer sowie viele Gemeinden bieten spezifische Förderungen an. In diesem Artikel finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Photovoltaikanlagen und wie Sie von der Steuerbefreiung sowie den aktuellen Förderungen profitieren können.

Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Themen im Fokus:

Keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen

Seit Anfang 2024 können alle Österreicherinnen und Österreicher von einer Mehrwertsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen und deren Zubehör profitieren. Das Beste daran: Die Mehrwertsteuer entfällt direkt auf der Rechnung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und keine Anträge stellen müssen.

Die wichtigsten Details im Überblick:

  • Gültigkeit: Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für den Kauf und die Installation von Photovoltaikmodulen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie deren Zubehör und Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden.
  • Betriebsort: Die Regelung betrifft Anlagen, die auf oder in der Nähe von Gebäuden betrieben werden, die folgenden Zwecken dienen:
    • Wohnzwecken,
    • Nutzung durch Körperschaften öffentlichen Rechts oder
    • Gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
  • Zeitraum: Aktuell gilt die Mehrwertsteuerbefreiung von PV-Anlagen bis Ende 2025.

Für größere Anlagen (über 35 kWp) oder Anlagen auf Betriebsgebäuden, die nicht unter diese Regelung fallen, können weiterhin Förderanträge im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) bei der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt werden.

Wichtig: Die Inanspruchnahme von sowohl der Umsatzsteuerbefreiung als auch der EAG-Investitionsförderung beim selben Projekt ist nicht möglich.

Wie viel kostet eine Photovoltaikanlage?

Die Kosten eine Photovoltaikanlage können stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe der Anlage, der Qualität der Komponenten, den Installationskosten und der geografischen Lage. Für ein Privathaus liegen die Kosten einer PV-Anlage typischerweise zwischen € 10.000 und € 20.000 (netto).

Dank der aktuellen Mehrwertsteuerbefreiung können Sie jedoch erhebliche Einsparungen erzielen. Eine Anlage, die zum Beispiel derzeit € 17.000 (netto) kostet, würde mit 20% Mehrwertsteuer € 20.400 kosten. Dies bedeutet, dass Sie aktuell € 3.400 sparen können!

Warum sollte man jetzt eine Photovoltaikanlage kaufen?

Wenn Sie den Kauf einer Photovoltaikanlage in Erwägung ziehen, zögern Sie nicht länger und nutzen Sie das aktuelle Steuerersparnis von 20%. Dadurch senken Sie Ihre Stromkosten erheblich und erhöhen Ihre Unabhängigkeit vom Stromanbieter. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin bei Soly, um ein maßgeschneidertes Angebot für eine PV-Anlage zu erhalten, die perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Unsere Expert*innen stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen dabei zu helfen, die beste Entscheidung für Ihre Energiezukunft zu treffen.

Profitieren Sie jetzt von dieser Gelegenheit und investieren Sie in eine nachhaltige und kosteneffiziente Energieversorgung für Ihr Zuhause!

PV-Anlagen von Soly

Was ist an Ihrer Adresse möglich?

Jetzt Ihren Preis berechnen und sofort sparen

Zusätzliche regionale Förderungen von PV-Anlagen

Neben der bundesweiten Umsatzsteuerbefreiung gibt es in vielen Gemeinden und Bundesländern Österreichs weitere lokale Förderungen für Photovoltaikanlagen. Diese können je nach Region variieren und bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Interessierte sollten sich über spezifische Förderprogramme in ihrem Wohnort bzw. bei ihrer Gemeinde informieren, um von allen möglichen Vorteilen zu profitieren.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug der wichtigsten Förderungen je Bundesland:

Wien

Standardförderung für Photovoltaikanlagen:

Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen und Erweiterungen bestehender PV-Anlagen (ohne eigenen Zählpunkt) im Netzparallelbetrieb mit mind. 800 Volllaststunden/Jahr bzw. 500 Volllaststunden/Jahr für vertikal montierte PV-Anlagen.

Förderungsfähige Anlagen sind Aufdach-Anlagen, gebäudeintegrierte Anlagen, vertikal montierte PV-Anlagen (Fassade) sowie auf Neubauten installierte PV-Anlagen, die unter die Wiener PV-Verpflichtung fallen.

Anlagen, die auf Grünflächen angebracht werden, sind nicht förderfähig, außer es handelt sich um freistehende/Freiflächen-Anlagen, die über ein Bürger*innenbeteiligungsmodell finanziert werden. Nicht förderungsfähig sind sogenannte “Balkonanlagen” sowie der Einbau von gebrauchten PV-Modulen.

Für PV-Anlagen auf mehrgeschossigen Wohnbauten (MGWB) gibt es einen attraktiven Zuschlag (förderfähige Kosten umfassen auch Absturzsicherungen). MGWB sind Bestandsgebäude mit mindestens 50% Wohnnutzung, mindestens 3 Wohneinheiten und Bauklasse 3 (ab 9 m Höhe).
ACHTUNG: Bei PV-Anlagen auf Gründächern kann entweder ein Zuschlag für PV-Gründächer oder für PV-Anlagen im Mehrgeschoßwohnbau beantragt werden.

Maximale Förderung
Standardfördersatz (Stufentarif):

  • € 250/kWp (< 100 kWp)
  • € 200/kWp (100 – 500 kWp)
  • € 150/kWp (500 – 1.000 kWp)

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: 1.000 kWp

Förderung von elektrischen Stromspeichern:

Weiters werden auch stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie als Neuerrichtung oder als Nachrüstung zu einer bestehenden PV-Anlage gefördert. Förderungsfähig sind Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude. Nicht förderfähig ist die Erweiterung bestehender Stromspeicheranlagen.

Förderbare Anlagegröße Speicher: bis 10 kWh

Maximale Förderung: € 200/kWh

Vorarlberg

Förderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen:

Gefördert werden PV-Anlagen auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden, sofern diese Versiegelung bereits zwölf Monate vor Antragstellung vorgelegen hat. Förderbar sind demnach insbesondere PV-Überdachungen von Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion. Gefördert werden auch betret- und befahrbare PV-Anlagen.

Nicht förderbar sind:

  • PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden, Wänden und Mauern
  • Aufdachanlagen, dachparallel bzw. aufgeständert
  • Freiflächenanlagen
  • Agrar- bzw. Agri-PV-Anlagen
  • Lärmschutzwände im Bundes- oder Landeseigentum

Maximale Förderung

  • € 500/kWp
  • € 250/kWp (Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag, wenn diese Maßnahmen im Ausmaß von 20% der PV-Fläche auf dem Grundstück umgesetzt werden)
  • € 250/kWp (Zuschlag für die überwiegende Umsetzung der PV-Unterkonstruktion in Holzbauweise)
  • max. € 100.000/Anlage

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: keine Grenze

Tirol

Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser:

Gefördert wird im Rahmen der Wohnhaussanierung die Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage für förderungsfähige Wohnhäuser und Wohnungen. Die PV-Anlage muss auf oder in unmittelbarer Nähe von einem Gebäude betrieben werden, das zu Wohnzwecken dient. Des Weiteren muss die PV-Anlage dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
Förderungsfähig sind Wohnhäuser und Wohnungen, die von den Eigentümer*innen oder von Mieter*innen mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die Förderung wird ungeachtet des Gebäudealters gewährt.

Maximale Förderung

  • bei Finanzierung mit Bankkredit: 55% Annuitätenzuschuss
  • bei Finanzierung mit Eigenmitteln: max. € 250/kWp Einmalzuschuss

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: 20 kWp

Steiermark

Förderung zur Wohnhaussanierung (kleine Sanierung):

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert, u.a. Maßnahmen an der Haustechnik, wie bspw. die Errichtung einer PV-Anlage sowie eines elektrischen Energiespeichers.
Die Festlegung der Höhe der förderbaren Kosten ist abhängig von den erreichten Ökopunkten. Für die Errichtung einer PV-Anlage sowie für die Errichtung einer PV-Anlage und eines elektrischen Energiespeichers werden Ökopunkte gewährt.

Förderart: Einmaliger Investitionszuschuss

Maximale Förderung: 15% der förderbaren Kosten

Förderung zur Wohnhaussanierung (umfassende Sanierung):

Als “Umfassende Sanierung” kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen, u.a. die Errichtung einer PV-Anlage sowie eines elektrischen Energiespeichers, gefördert werden. Nach den Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens 3 Wohnungen geschaffen sein. Bei den Sanierungsmaßnahmen ist auf die Schonung der Bausubstanz sowie auf die weitgehende Erhaltung des Erscheinungsbildes zu achten.
Bei Wahl des nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses: Die Festlegung der Höhe der förderbaren Kosten ist abhängig von den erreichten Ökopunkten. Für die Errichtung einer PV-Anlage sowie für die Errichtung einer PV-Anlage und eines elektrischen Energiespeichers werden Ökopunkte gewährt.

Förderart – wahlweise:

  • Annuitätenzuschuss
  • Einmaliger Investitionszuschuss
  • Förderungsdarlehen

Maximale Förderung – wahlweise:

  • Annuitätenzuschuss: 45% auf die Dauer von 15 Jahre
  • Investitionszuschuss: 30% der förderbaren Kosten auf die Dauer von 15 Jahre
  • Förderungsdarlehen: 0,5% p.a. dekursiv verzinst, Laufzeit von 28 Jahren

Salzburg

Photovoltaik für private Haushalte:

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inklusive etwaiger Nebengebäude). Wenn die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig ist, kann das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Böschungen, Bauwerke zur Hangsicherung, Stütz- und Futtermauern, usw.) des baubewilligten Gebäudes gewähren. Die PV-Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert und in Betrieb genommen werden. Ein Förderantrag kann bis zu 12 Monate ab der letzten Rechnung im Nachhinein gestellt werden.

Maximale Förderung
Stufentarif:

  • € 200/kWp (< 10 kWp)
  • € 150/kWp (> 10 – 20 kWp)
  • € 100/kWp (> 20 – 100 kWp)
  • € 50/kWp (> 100 kWp)
  • max. € 25.000/Projekt

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: keine Grenze

Sanierungsförderung:

Weiters wird im Zuge der Sanierung die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage sowie die Errichtung oder Erweiterung eines Speichers gefördert. Die PV-Anlage ist mit oder ohne Speicher förderfähig. Der Speicher alleine ist nicht förderbar.

Eine Förderung ist nur in Kombination mit folgenden Maßnahmen möglich:

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle
  • Dachsanierung inkl. Wärmedämmung
  • Fenstertausch

Der Sanierungszuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Abhängig von den zu erfüllenden Voraussetzungen beträgt der Prozentsatz des Grundbetrages der förderbaren Sanierungskosten 15%, 20% oder 30%.

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: 20 kWp

Maximale Förderung

  • € 3.000/kWp (0 ≤ 5 kWp)
  • € 2.000/zusätzlichem kWp (> 5 kWp)

Bei Nichterreichen eines Mindestertrags von 800 kWh/kWp und Jahr ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen.

Oberösterreich

Photovoltaik-Dächer:

Gefördert wird die Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Maximale Förderung

  • max. € 1.500
  • max. € 1.650  (EGEM-Klimabündnis-Gemeinden)

Niederösterreich

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung:

Eine im Zuge der Sanierung vom Eigenheim neu errichtet PV-Anlage wirkt sich positiv auf die Höhe des Gesamtzuschusses aus. Gefördert werden Gebäude/Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Wohnnutzfläche. Pro Wohnung werden bis zu 130 m² Wohnnutzfläche anerkannt.

Die Sanierung MIT Energieausweis wird empfohlen, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung geplant ist. Hier stehen Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen im Vordergrund, die zu einem deutlich verbesserten Heiz- und Gesamtenergiebedarf führen.
Die Sanierung OHNE Energieausweis bietet sich an für Einzelmaßnahmen, wie bspw. Dachsanierung, Heizungstausch oder auch Fenster- bwz. Außentürtausch.

Basis für die Ermittlung des Förderzuschusses sind die förderbaren Sanierungskosten. Diese werden anhand eines Punktesystems errechnet.

Förderart: Annuitätenzuschuss für 10 Jahre

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: keine Grenze

Maximale Förderung: individuell

Wohnbauförderung Eigenheim:

Neuerrichtung einer PV-Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheimes sowie dem Ersterwerb eines Reihenhauses. Die Höhe des gesamten Förderungsdarlehens ergibt sich aus einem Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise. Eine PV-Anlage kann sich positiv in diesem Punktesystem auswirken. Zur Verfügung stehen zwei Fördervarianten.

Förderart: Darlehen (1 % jährlich im Nachhinein verzinst, Laufzeit 27,5 oder 34,5 Jahre)

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: keine Grenze

Maximale Förderung: individuell

Kärnten

Photovoltaikanlagen Wohnbau:

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Reihenhäusern) und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie die Erweiterung von bestehenden Analgaben bis zu den max. Fördersätzen.
Pro Antragsteller*in und pro Wohneinheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderantrag gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene PV-Anlage mit einer separaten Zählpunktnummer errichtet wird.

Förderwürdig sind die Kosten für:

  • Material (PV-Module, Wechselrichter, Installationsmaterial);
  • Montage des genannten Materials;
  • Planungskosten.

Nicht förderfähig sind:

  • Inselanlagen;
  • PV-Anlagen von Wohnobjekten (Wohneinheiten), die nicht ständig (als Hauptwohnsitz) genutzt werden;
  • gebrauchte PV-Module;
  • Kosten für Antragseinreichungen;
  • bauliche Maßnahmen.

Maximale Förderung
€ 480/kWp bzw. € 4.800 für max. 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern und € 2.400 für max. 5 kWp/Wohneinheit bei Wohnobjekten ab 3 Wohneinheiten

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage: 10 kWp

Stromspeicher für Photovoltaikanlagen:

Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen (Neuerrichtung + Erweiterung). Ausgenommen von der Förderung sind Bleispeicher. Die Förderung ist auf ein Speichersystem/PV-Anlage und Gebäude beschränkt. Das Gebäude kann privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich oder durch Vereine genutzt werden, wobei eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstroms des Stromspeichers und der PV-Anlage gewährleistet sein muss.

Nicht förderfähig sind:

  • PV-Speicher von PV-Inselanlagen (z.B. Anlagen von Almhütten);
  • PV-Speicher von Wohnobjekten, die nicht ständig (als Hauptwohnsitz) bewohnt werden;
  • gebrauchte PV-Stromspeicher.

Förderbare Anlagegröße Speicher:

  • bis 10 kWh
  • bei Erweiterung: Bestand + Erweiterung max. 10 kWh

Maximale Förderung: € 350/kWh

Burgenland

Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen. Die Kombination mit einer PV-Anlage, die nachweislich einen Jahresertrag von mind. 1.000 kWh Strom produziert, führt dabei zu einem Förderbonus.

Maximale Förderung

  • Warmwasserwärmepumpe + vorhandene PV-Anlage: € 200 PV-Bonus
  • Wärmepumpe + gleichzeitige Errichtung einer PV-Anlage: € 500 PV-Bonus
Förderung von Stromspeichersystemen sowie netzgeführter Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis:

Gefördert wird

  • die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis.
  • die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis in Verbindung mit einem Stromspeichersystem.
  • die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem.
  • die Erweiterung des Leistungsbereichs bestehender PV-Anlagen bzw. Stromspeichersysteme.

Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Die PV-Anlage kann freistehend oder auf Dachanlagen oder anderen techn. Möglichkeiten ausgeführt werden, muss sich jedoch auf dem Grundstück auf dem das zu versorgende förderbare Wohnobjekt steht befinden.

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage:

  • 20 kWp
  • bei Erweiterung: Bestand + Erweiterung max. 20 kWp

Förderbare Anlagegröße Speicher:

  • bis 20 kWh
  • bei Erweiterung: Bestand + Erweiterung max. 20 kWh

Maximale Förderung

  • 30% der förderfähigen Kosten; max. € 275/kWp (PV)
  • 30% der förderfähigen Kosten; max. € 275/kWh (Speicher)

Kombinationsbonus für gleichzeitige Errichtung einer Wärmepumpe: € 500

Ein wertvoller Beitrag zur Energiewende

Mit diesen Maßnahmen wird der Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich weiter vorangetrieben, was einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leistet. Die Nullsteuersatzregelung sowie die Vielzahl regionaler Förderungen machen es noch einfacher und attraktiver, in nachhaltige Solarenergie zu investieren und so die individuellen Stromkosten zu senken.

Zurück nach oben

Stand: Juli 2024

Quelle: Bundeskanzleramt Österreich, Photovoltaic Austria

Häufig gestellte Fragen

Sind PV-Anlagen momentan günstiger aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung?

Um der Sorge entgegen zu wirken, dass PV-Anbieter sich durch Preissteigerungen am Nullsteuersatz bereichern und Endkund*innen nicht davon profitieren, werden durch das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz) beauftragte Marktanalysen durchgeführt. Dadurch werden Preisentwicklungen überwacht und mögliche schwarze Schafe schnell aufgedeckt.

Wir von Soly geben die Streichung der Umsatzsteuer zu 100 % an Sie weiter. Sie interessieren sich für eine PV-Anlage? Dann buchen Sie noch heute einen Termin mit unseren Expert*innen und holen Sie sich Ihr persönliches Angebot ein.

In welchem Zeitrahmen ist die Mehrwertsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen anwendbar?

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt aktuell bis Ende 2025.

Muss ein Antrag für die Mehrwertsteuerbefreiung gestellt werden?

Nein, die Mehrwertsteuer entfällt direkt auf der Rechnung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und keine Anträge stellen müssen.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine PV-Anlage mehrwertsteuerbefreit ist?

Gültigkeit: Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für den Kauf und die Installation von Photovoltaikmodulen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie deren Zubehör und Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden.

Betriebsort: Die Regelung betrifft Anlagen, die auf oder in der Nähe von Gebäuden betrieben werden, die folgenden Zwecken dienen:

  • Wohnzwecken
  • Nutzung durch Körperschaften öffentlichen Rechts oder
  • Gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.

Zurück nach oben

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne! Einfach auf "Soly kontaktieren" klicken, Formular ausfüllen und absenden. Ein Mitglied unseres Soly-Beratungsteams wird sich umgehend bei Ihnen melden.
contact image